22.01.2024
3 min.
Ab dem Schuljahr 2024/25 müssen alle Vorschulkinder mit Deutsch-Förderbedarf obligatorisch ein Angebot zur Sprachförderung besuchen.
«Sprache ist der Schlüssel zur Welt», sagte schon der berühmte preussische Gelehrte Wilhelm von Humboldt. In diesem Sinne hatte der Grosse Rat entschieden, ein «Selektives Obligatorium für die vorschulische Sprachförderung» (SOVS) einzuführen.
Im Kanton Thurgau
verfügt rund ein Viertel der in den Kindergarten eintretenden Kinder über
ungenügende Kenntnisse der Schulsprache Deutsch. Mit der Einführung des SOVS ab
dem Schuljahr 2024/25 soll die Chancengerechtigkeit erhöht werden, denn Sprache
ist nicht nur ein Mittel zur Kommunikation, sondern auch ein Schlüssel zur
Integration. Für Kinder mit Deutsch-Förderbedarf vor dem Kindergarteneintritt
ist eine Teilnahme eines Angebots mit alltagsintegrierter Sprachförderung (vier
bis sechs Stunden pro Woche) obligatorisch.
Förderbedarf ermittelt
Die VSG Region Sulgen ist zurzeit daran, den Auftrag im Sinne der kantonalen Vorgaben umzusetzen. Bereits Ende 2023 wurden die Daten aller dreijährigen Kinder erfasst, und im Januar 2024 erfolgte eine Sprachstandserhebung mittels kurzem Fragebogen. Im März wird die VSG den Eltern die Auswertung der Sprachstandserhebung mitteilen sowie über die verschiedenen Angebote zur Sprachförderung informieren.
Kostenloses Angebot
Ursprünglich war geplant, dass die Erziehungsberechtigten einen Teil der Kosten für das Angebot selbst bezahlen sollen. Das Bundesgericht hat jedoch entschieden, dass der Angebotsbesuch kostenlos sein muss und keine Elternbeiträge erhoben werden dürfen.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Irma Suter von der Schulverwaltung gerne zur Verfügung (071 644 99 66).
Link: Vorschulische Sprachförderung.
Rahel Müller, Ressort Kommunikation